Thai Sozialversicherung: Ein paar Eckdaten

Ganz schön fortschrittlich


(Ich habe den Text ursprünglich nicht für diese Web-Seite geschrieben, aber ihn hier zu veröffentlichen erlaubt den einfachen Zugriff für jeden, den das Thema interessiert.)

Auch in Thailand gibt es eine Sozialversicherung, die von Lohn-/Gehalts-Abzügen abhängig Beschäftigter finanziert wird, fast genau wie in Deutschland.
Damit werden abgedeckt
*  eine Kranken-Versicherung, incl. Unfall-Versicherung (Arbeitsweg),
*  Arbeitsunfähigkeits-Versicherung,
*  eine Renten-Versicherung,
*  eine Arbeitslosen-Versicherung,
*  Geburtskosten-Zuschuß,
*  ein Kinderzuschuß, und
*  einen Beerdigungs-Zuschuß.

Diese Versicherung (“Samnak-ngan Pragan Sangkom = Social Security Office”), abgekürtzt SSO, wurde Anfang der 1990er Jahre eingeführt und seitdem ausgebaut und erweitert. Anfangs war der Maximal-Betrag 50 Baht/Monat, inzwischen sind es je 750 Baht/Monat für den Beschäftigten. Dieses „Obergrenze“ kommt daher, daß jedem 5% vom Lohn/Gehalt abgezogen wird, für die Berechnung aber bei 15.000 Baht ein Limit ist. Wer weniger verdient, zahlt 5%, wer mehr verdient zahlt 750 Baht. Dazu kommt nochmal der jeweils gleiche Betrag durch den Arbeitsgeber. Der Staat trägt nochmal 2,75% dazu bei, aber scheinbar nur theoretisch, denn bis Ende Oktober 2019 sind die Schulden des Staates gegenüber der SSO auf lockere 56 Milliarden Baht angewachsen, also etwa 2 Milliarden Euros.

Die Höhe von Beiträgen und Leistungen richtet sich dabei logischerweise nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen  der Thais, nicht der Expats, die in Thailand arbeiten.

Das Logo der SSO
Das Logo der SSO

Ab fünf Beschäftigten muß eine Firma bei der Sozialversicherung angemeldet sein und Beiträge abführen. Ob das alle Firmen machen ist eine andere Frage, aber z.B. Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeiter (also auch Burmesen oder Kambodschaner!) gibt es - neben anderen Unterlagen - nur nach Vorlage der letzten Quittung, daß die Beiträge korrekt abgeführt wurden.

Die Krankenkasse innerhalb der Sozialversicherung erlaubt die Auswahl eines Krankehauses aus einer (manchmal recht kleinen) Liste meist staatlicher Hospitäler. In dem gewählten Krankenhaus wird man kostenfrei behandelt, mit Medizin versorgt und auch stationär behandelt bzw. operiert. Die Leistung ist natürlich geringer als bei Privatpatienten, so ist das Limit für die Unterbringung auf 700 Baht/Tag beschränkt, was für ein Einzelzimmer nicht reicht, aber für ein Gemeinschaftszimmer eigentlich immer. Möglicherweise sind auch bestimmte aufwändige oder teure Behandlungen nicht abgedeckt. Das muß man dann im konkreten Fall erfragen.

Als Berechnung für die Beiträge gilt, wie beschrieben, die Obergrenze von 15.000 Baht/Monat. Diese gilt aber auch für Leistungsbemessung.

Wer mindestens 15 Jahre einbezahlt hat bekommt eine Rente von 20%, maximal 3.000 Baht/Monat, was eben 20% von 15.000 Baht entspricht. Für mehr als 15 Jahre gibt es auch etwas mehr Rente, vergleichbar wie auch in Deutschland. Zur Berechnung nimmt man den Durchschnitts-Verdienst der letzten 5 Jahre vor Renteneintritt. Aber Achtung: Nach meinen letzten Informationen bekommen Ausländer die Rente nur als Gesamtbetrags-Zahlung und damit erlischt auch die Möglichkeit, weiter bei der SSO versichert zu sein. Mir ist da die Krankenversicherung allerdings wichtiger als vielleicht einmalig 100.000 Baht.

Wer arbeitslos geworden ist und sich auf dem Arbeitsamt zur Vermittlung (!) meldet, der bekommt ein halbes Jahr lang 50% des letzten Lohnes, maximal 7.500 Baht. Dazu muß er sich pro Monat des Leistungsbezugs bei mindestens drei Firmen (eigener Wahl) bewerben, die das auch quittieren müssen. Jeden Monat muß das entsprechende Formular abgegeben und gegen ein neus, leeres Formular eingetauscht werden, sonst gibt es keinen Baht. Wer selbst gekündigt hat, kann für 3 Monate 30% (maximal 4.500 Baht) beantragen.

Für die Geburt jedes Kindes gibt es einen Krankenhaus-Zuschuss von maximal 13.000 Baht.

Im Falle des Todes des Beitragszahlers kann der berechtigte Organisator der Bestattung / Totenfeier Kosten bis zu 40.000 Baht erstattet bekommen.

Wer arbeitet, der ist ab dem vierten Monat der Beitragszahlung versichert, sofern die Firma auch die Person angemeldet hat und Beiträge abführt. Seit neuestem gibt es keine Ausweis-Karten mehr, weil die Berechtigung mit der Nummer des thailändischen Personalausweises verlinkt ist. Aber man kann als Ausländer, der keine Thai-ID-Karte hat, eine Karte der SSO beantragen. Kostet sowas 10 Baht und dauert bis zu 2 Monate zur Erstellung. Ist halt so. Außerdem kann man sich eine „App“ der SSO (Social Security Office) auf dem Smartphone installieren. Diese Mitgliedschaft in der Versicherung geschieht gemäß dem § 33 des Sozialversicherungs-Gesetzes. Wer aus einer Firma ausscheidet, der ist noch für 6 Monate danach versichert, wobei das weniger sein kann, wenn man kürzer als ein Jahr bei der letzten Firma war.
Man kann sich auch anschließend an eine Mitgliedschaft gemäß § 33 freiwillig weiterversichern, sofern man dies innerhalb von sechs Monaten nach Ende der letzten Arbeit macht und vorher mindestens ein volles Jahr regulär, also per §33 versichert war. Diese freiwillige Versicherung basiert auf § 39 des Gesetzes und der Monatsbetrag ist dann 432 Baht. Aber: Seit Anfang 2021 ist das nur noch möglich, wenn man eine rosa ID-Karte für Ausländer hat, was bei den wenigsten der Fall sein dürfte und außerdem aufwändig zu bekommen ist!!!

Der Beitrag für die Rentenversicherung (nach §39)  innerhalb der Sozialversicherung ist dabei allerdings sehr viel geringer, was sich auswirkt, wenn die Rentenzahlung berechnet wird. Aber immerhin, man behält vor allem die Krankenversicherung bei.
Darüber hinaus gibt es eine freiwillige Beitragszahlung, die allerdings nur Thais offensteht, nach dem § 40 des Gesetzes, mit monatlichen Beiträgen von 70 / 100 / 300 Baht. Dazu muß man zwischen 15 und 60 Jahre alt sein und nach dem Erreichen des 60. Lebensjahres hört diese Versicherung automatisch auf. Je nach Höhe der freiwilligen Beiträge richtet sich, welche Leistungen und in welcher Höhe beansprucht werden können. Diese Versicherung  gem § 40 ist für Staatsbedienstete und Angehörige von Staatsbetrieben nicht offen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mitglieder der Geschäftsleitung einer Firma.

Wer als Ausländer in Thailand arbeitet, sollte also schon alleine deswegen legal arbeiten, weil die Krankenversicherung im Rahmen dieses Gesetzes sehr viel günstiger ist, als die sonst möglichen privaten Versicherungen. Abgesehen davon natürlich, daß illegale Arbeit nicht nur nicht legal ist, sondern meist schlechter bezahlt wird.

Und hier geht es weiter: Wider die Angst!


 

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