Einkommenssteuer in Thailand

Liebe Leute, ich freue mich, wenn ich Euch mit diesen Informationen helfen kann. Und ebenso würde ich mich freuen, wenn Ihr mein Buch kauft. Es hat ja noch so viel mehr Informationen, kostet nur 3,99 € und ist jeden cent wert. Details hier auf dieser Webseite.

Vorbemerkung:

Die DRV Rente fällt unter das Doppelbesteuerungsabkommen und ist bis dato noch nicht in Thailand versteuert worden. Andere Renten betrifft das nicht! Das wird sich aber sehr wahrscheinlich ändern und dann ist diese Rente Teil des steuerpflichtigen Einkommens in Thailand, sofern die Rente nach Thailand transferiert wird.
Denn: Geldeingänge aus dem Ausland, auch zur Sicherung des Lebensunterhaltes, fallen dann auch unter den Begriff "Steuerpflichtiges Einkommen". Wenn Sie sich also von Ihrer deutschen Bank Geld auf Ihr thailändisches Girokonto überweisen lassen, dann gilt dies als steuerpflichtig. Ihre Steuern müssen Sie in Thailand machen, sofern Sie 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Thailand sind.
Wenn Sie dagegen mal in Deutschland waren und knapp (!) 10.000 Euro (oder mehr, aber das auf eigenes Risiko!) in bar mitgebracht haben, dann taucht das Geld erstmal nirgends auf,- sofern sie nicht den gesamten Betrag auf Ihr Konto in Thailand einzahlen. Nebenbei: Die Ausfuhr von Devisen etc. aus Deutschland muß bis 10.000 Euro nicht angegeben werden, das EINFÜHREN nach Thailand ist bis 20.000 US$ auch nicht zu erklären. Genaueres im Buch unter Behörden/Vorschriften. Meines Wissens (!) besteht derzeit aber noch keine Meldepflicht der Thai Banken an das Finanzamt über Zahlungseingänge aus dem Ausland.
Aber: diese Steuerpflicht für Ausländer, die über 180 Tage im Land sind, die gab es schon immer, nur wurde sie Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts ausgesetzt. Wenn der Betrag des Lebensunterhalts dem Finanzamt zu gering erscheint, wird Ihr Lebensstandard geschätzt und der Betrag dann zur Steuerberechnung benutzt. Aber wenn Sie bis 10.000 Baht Miete zahlen plus ca 20.000 Baht pro Monat zum Leben brauchen, dann sollte das akzeptabel erscheinen. Aber darauf gebe ich keine Garantie. Und wenn Sie (ist ja noch nicht so weit) mal zum Finanzamt müssen, dann kommen Sie ordentlich gekleidet, weder schlampig noch in Designerklamotten! Und lassen Sie das Goldkettchen zu Hause!

Einkommenssteuer:

Die persönliche Einkommenssteuer ("personal income tax" = PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Unter einer Person versteht man eine Einzelperson, eine Personengesellschaft, eine nichtjuristische Personengesellschaft und einen ungeteilten Nachlass. Im Allgemeinen muss eine Person, die der Einkommenssteuer unterliegt, ihre Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung abgeben und gegebenenfalls Steuern zahlen, und zwar auf der Basis eines jeden Kalenderjahres. Wenn zu viel gezahlt wurde (etwa von der Firma), dann bekommen Sie das mit dieser Steuererklärung auch wieder zurück).
Wenn Sie Selbstständiger in Thailand sind (geht das überhaupt?), müssen Sie das Formular „P.N.D. 90“ ausfüllen,
als abhängig Beschäftigter aber auch als Rentner (!) das Formular „P.N.D. 91“.

Hier der Kopf der Einkommenssteuer-Erklärung und gleichzeitig Antrag auf Steuer-Jahresausgleich (Formular von 2008, das aktuelle Formular schaut nicht anders aus).

Altes ESt-Formular von Thailand von 2008
Kopf der Einkommenssteuer-Erklärung und gleichzeitig Antrag auf Steuer-Jahresausgleich (Formular von 2008)

-------- (Anfang des Textes der Webseite des Finanzamtes, übersetzt)-----------

1. Steuerpflichtige Person

Steuerpflichtige werden in „Resident (Einwohner)“ und „Nicht-Resident“ eingeteilt. „Einwohner“ bezeichnet jede Person, die sich in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen (!) in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält. Ein Einwohner Thailands ist steuerpflichtig auf Einkünfte aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil der Einkünfte aus ausländischen Quellen, der nach Thailand gebracht wird. Ein Nichtansässiger unterliegt jedoch nur der Steuer auf Einkünfte aus Quellen in Thailand. Ein Deutscher, der in Deutschland KEINE Steuer zu bezahlen hat - etwa auf Grundbesitz, Vermietung etc. - ist in Thailand steuerpflichtig, wenn er über 180 Tage in Thailand ist. In Deutschland bezahlte Steuer wird dann laut DBA von der Steuerschuld in Thailand (einschließlich der Einnahmen in Deutschland?) abgezogen. Umgekehrt gilt es ebenso. Aber: Auf einer Seite mehr gezahlte Steuer wird auf der anderen Seite nicht "erstattet".

2. STEUERBASIS
2.1 Bewertbares Einkommen

Einkünfte, die der PIT zuzurechnen sind, werden als „steuerpflichtiges Einkommen“ bezeichnet. Der Begriff umfasst Einkünfte sowohl in bar als auch in Form von Sachleistungen. Daher werden alle von einem Arbeitgeber oder anderen Personen bereitgestellten Leistungen, wie beispielsweise ein mietfreies Haus oder der vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers gezahlte Steuerbetrag, für die Zwecke der Einkommensteuer ebenfalls als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers behandelt. Das steuerpflichtige Einkommen ist wie folgt in 8 Kategorien unterteilt:

* Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen gegenüber Arbeitgebern;
* Einkommen aufgrund von Arbeitsplätzen, Positionen oder erbrachten Dienstleistungen;
* Einkünfte aus Firmenwert, Urheberrecht, Franchise, anderen Rechten, Renten oder Einkünfte in Form von jährlichen Zahlungen, die aus einem Testament oder einem anderen Rechtsakt oder Gerichtsurteil abgeleitet werden;
* Einkünfte in Form von Dividenden, Zinsen auf Einlagen bei Banken in Thailand, Gewinnanteilen oder anderen Vorteilen einer juristischen Gesellschaft, juristischen Personengesellschaft oder eines Investmentfonds, erhaltene Zahlungen infolge einer Kapitalherabsetzung, eines Bonus, einer Kapitalerhöhung Beteiligungen, Gewinne aus der Verschmelzung, dem Erwerb oder der Auflösung von juristischen Gesellschaften oder Personengesellschaften sowie Gewinne aus der Übertragung von Anteilen oder Personengesellschaften;
* Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien sowie aus Vertragsbrüchen, Ratenverkäufen oder Mietkaufverträgen;
* Einkünfte aus freien Berufen;
* Einkünfte aus Bau- und anderen Werkverträgen;
* Einkünfte aus Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr oder einer anderen, nicht zuvor genannten Tätigkeit.

2.2 Abzüge und Zulagen

Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens sind bestimmte Abzüge und Freibeträge zulässig. Der Steuerzahler muss vor der Gewährung der Freibeträge Abzüge vom steuerpflichtigen Einkommen vornehmen. Daher wird das steuerpflichtige Einkommen wie folgt berechnet:

STEUERPFLICHTIGE EINKOMMEN = Steuerpflichtiges Brutto-Einkommen – Abzüge – Freibeträge
(Abzüge und Befreiungen müssen in Thailand anfallen!)

Die aktuellen ESt-Sätze in Thailand

Für die Berechnung der Einkommensteuer zulässige Abzüge

Thai ESt-Steuer-zulässige Abzüge

Zulässige Zulagen (Befreiungen) für die Berechnung der Einkommensteuer

Thai ESt Befreiungsbeträge

Der Steuerzahler ist verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen und eine Zahlung an das Finanzamt zu leisten bis spätestens den letzten Märztag nach dem Steuerjahr.

-------- (Ende des Textes der Webseite des Finanzamtes)-----------

(Nur zur Vermeidung von Mißverständnissen: Alle Abzüge oder Befreiungen müssen allerdings in Thailand anfallen. Ein Kind oder Ehefrau etwa in Buxtehude läßt sich nicht steuermindernd aufführen).

Ergänzung: Wie ich auf dem Finanzamt erfahren habe, gibt es weitere zwei Beträge, die vom Brutto-Einkommen auch noch abgezogen werden.
Zum einen 50 % der Lebenshaltungskosten, aber nicht mehr als 100.000 Baht.
Zum anderen für Steuerzahler im Alter von 65 Jahren und darüber weitere 190.000 Baht.

Was tun? Und Wie tun?

Man nimmt also alle Einnahmen in Thailand als Brutto-Einnahmen und zieht davon die erlaubten Abzüge und Freibeträge ab. Für den Rest muß man dann nach obiger Staffelung Steuern bezahlen.

Beispiel 1: Nehmen wir an, Sie haben einen Bruttobetrag von 1 Million Baht. Wenn Sie 65 oder älter sind, ziehen Sie davon erstmal 190.000 Baht ab, dann bleiben 810.000 Baht.
Davon ziehen Sie 50 % Ihrer Lebenshaltungskosten ab, aber maximal 100.000 Baht, bleiben 710.000 Baht. Davon dürfen Sie weitere 60.000 Baht als „zulässigen Abzug (s.o.) abziehen, dann bleiben 650.000 Baht über. Haben Sie weitere „zulässige Abzüge“ oder „zulässige Zulagen“ wie oben aufgelistet, werden die auch noch davon abgezogen.
Gehen wir mal davon aus, daß Sie 650.000 Baht versteuern müssen, dann
sind 150.000 Baht mit 0 % zu besteuern, bleiben ein Rest von 500.000 Baht,
weitere 150.000 Baht mit 5 % zu besteuern, bleiben 350.000 Baht,
200.000 Baht mit 10 % zu besteuern, bleiben 150.000 Baht,
bis zu weiteren 250.000 Baht mit 15 % zu versteuern, bleibt für Sie 0.0 Baht.
Das macht 0 Baht + 7.500 Baht + 20.000 Baht + 22.500 Baht = 50.000 Baht oder 5,0 % als Steuersatz.

Beispiel 2: für einen Bruttobetrag von 500.000 Baht (über 65 Jahre alt):
500.000 minus 190.000 = 310.000 Baht,
310.000 minus 100.000 = 210.000 Baht,
210.000 minus 60.000 = 150.000 Baht
keine weiteren abziehbaren Beträge, dann
sind 150.000 Baht mit 0 % zu besteuern.
Voilà, da kommen Sie gerade mit null Steuern raus. Ist doch prima.
Und der Schrecken vor der Steuer ist vergessen.

Beispiel 3: Noch jung und frisch und unter 65 Jahren? Dann gilt bei 500.000 Baht:
500.000 minus 100.000 = 400.000 Baht,
400.000 minus 60.000 = 340.000 Baht.
Keine weiteren abziehbaren Beträge? Dann
sind 150.000 Baht mit 0 % zu besteuern, bleiben 190.000 Baht, weitere
150.000 Baht sind mit 5 % zu besteuern (also 7.500 Baht) und die letzten
40.000 Baht sind mit 10 % zu besteuern, (also 4.000 Baht).
Das macht dann 11.500 Baht Steuerschuld fürs ganze Jahr, was 2,25 % Steuern sind.

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Diese ganze Angelegenheit mit dem Steuern zahlen auf ausländische Einkommen ist recht neu, weil von der neuen Regierung angeleiert. Das betrifft aber auch Thais, die Gelder/Profite aus dem Ausland nach Thailand hereinbringen wollen. Deshalb kann sich da noch einiges dran ändern, denn den „geldigen“ Thais schmeckt das genauso wenig. Aber die Regierung will neue, bisher ungenutzte Geldquellen aufreißen. Nicht zuletzt, um die teuren Wahlgeschenke zu finanzieren, die die größte Regierungspartei vorher verkündet hatte. Wie gesagt, da kann sich immer noch etwas dran ändern. Aber auch, wenn wir alle Steuern in Thailand zahlen müssen, dann dürfte diese, wie oben erwähnt, geringer sein als die entsprechende Steuer in Deutschland.
Was auch noch nicht ganz geklärt ist, ist die Frage von überschneidenden Kompetenzen, also wer wann wie viel Steuern verlangen kann, speziell bei komplizierten Umständen. Von daher ist es denkbar, daß der Wiederbeginn der Steuerpflicht für Ausländer ohne Arbeit in Thailand noch etwas auf sich warten läßt.

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Die englischsprachige Quelle für diese Zahlen und Angaben ist hier: https://www.rd.go.th/english/6045.html
Kommentare und Beispiele von mir. Übersetzung durch Kugel Translate, Kommentare sind persönliche Ansichten und stellen keine rechtlich bindende Aussagen dar. Im Zweifelsfall sollte man sich an ein Accounting Büro wenden! Die müßten Bescheid wissen. Deren Auskunft kostet aber etwas. Man kann auch auf's Finanzamt gehen (mit halbwegs vernünftigen Englisch-Kenntnissen), die wissen es genau, und die reissen einem nicht den Kopf ab, wenn man höflich um Auskunft bittet. Die versuchen wirklich zu helfen! Und dort ist es kostenlos.

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(© Letzte Änderung 21/12/2024)


 

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